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Rechtswissenschaftler
für die bewährte
Rechtschreibung
Im Februar 2004
Petition zur Beendigung des Rechtschreibreformprojekts
<Anrede>,
nach Jahren der Erprobung der in der Gemeinsamen Absichtserklärung zur Neuregelung der
deutschen Rechtschreibung - Wiener Absichtserklärung - vom 1. Juli 1996 in Aussicht ge-
nommenen Rechtschreibreform zeigt sich in aller Deutlichkeit, daß das Vorhaben schwerwie-
gende Mängel aufweist. Diese werden freilich bei einer nur oberflächlichen Befassung mit dem
Reformwerk und bei der Lektüre einfacher Texte nicht in ihrer ganzen Tragweite wahrgenom-
men. Manch einer, der inzwischen meint, sich auf das neue Regelwerk einstellen zu müssen,
schenkt denn auch den Beteuerungen der Mitglieder der Rechtschreibkommission Glauben, die
reformierte Rechtschreibung komme mit nur 112 Regeln aus, die insgesamt in sich schlüssig
und leicht erlernbar seien.
Eine gründliche Auseinandersetzung mit der Neuschreibung zeigt jedoch, daß diese Beteuerun-
gen alles andere als zutreffend sind. Der Mainzer Sprachwissenschaftler Werner H. Veith hat
nämlich nachgewiesen, daß das neue Regelwerk neben seinen Hauptregeln 1106 Anwendungs-
bestimmungen in Form von Unterregeln, Spezifikationen, Kannbestimmungen, Bedingungen,
Listen und Verweisen umfaßt. Um das Reformwerk „korrekt“ anzuwenden, müßte man diese
auswendig lernen. Schon deshalb befürchten wir, die Unterzeichner dieser Petition, daß selbst
nach Jahren der Erprobung niemand das neue Regelwerk beherrscht.
Im übrigen erschließt sich das Ausmaß an Unprofessionalität, mit dem das Reformwerk ange-
gangen wurde, erst bei eingehenderem Studium der einzelnen Regeln und Anwendungsbestim-
mungen. Darauf mag es bei einfach gelagerten Texten nicht immer ankommen; die genaue
Kenntnis ist aber bei komplizierteren Inhalten, etwa in Wissenschaft und Dichtung, unabding-
bar. Die dann in Erscheinung tretenden gravierenden Mängel der Neuschreibung sind das Er-
gebnis einseitiger, verkürzter oder schlicht falscher Betrachtungen der deutschen Sprache – von

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Grammatik, Semantik und Phonetik – sowie unausgewogener Formelkompromisse der verant-
wortlichen Kommissionsmitglieder. Die überaus große Zahl der Mißgriffe macht das Reform-
werk für komplexe Texte geradezu unbrauchbar. Die Rechtschreibung muß sich aber für sämt-
liche Textarten eignen. Schon dieser Umstand disqualifiziert das Reformwerk.
Da die geänderte Rechtschreibung in ihrer Gesamtheit willkürlichen, der Sprache nicht gerecht
werdenden Strukturen folgt, führt auch jede Reform der Reform zu keinem vernünftigen Er-
gebnis. Dies gilt erst recht für die jüngst von der Rechtschreibkommission vorgeschlagenen
Änderungen, die sich einem rationalen Zugriff entziehen und das bereits angerichtete Chaos nur
vergrößern. Deshalb halten wir es für unerläßlich, daß sich der Deutsche Bundestag, die deut-
schen Landtage, der Nationalrat der Republik Österreich sowie der Nationalrat der Schweizeri-
schen Eidgenossenschaft mit diesem auf Verwaltungsebene beschlossenen Reformvorhaben
befassen und seine Beendigung beschließen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, die nachfolgende
Petition an die für die Entscheidung zuständigen Gremien weiterzuleiten. Die Petition hat fol-
gende Ziele:
1. die Gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
- Wiener Absichtserklärung - vom 1. Juli 1996 mit sofortiger Wirkung zu kündigen;
2. sämtliche zur Umsetzung der Wiener Absichtserklärung erlassenen Regelungen um-
gehend aufzuheben. Dabei ist den Schulen eine angemessene Übergangsfrist einzu-
räumen;
3. darauf hinzuwirken, daß die mit der Rechtschreibreform befaßten Kommissionen
von ihren Aufgaben zur Beobachtung und Fortentwicklung der Reform entbunden
werden.
G r ü n d e :
Nachfolgend weisen wir auf einzelne Hauptmängel der reformierten Rechtschreibung hin und
geben dafür einige wenige Beispiele an, die oft für eine Vielzahl anderer Ungereimtheiten, Sy-
stembrüche oder Unrichtigkeiten stehen. Danach machen wir auf einzelne Gesichtspunkte
aufmerksam, auf Grund derer die umgehende Beendigung der Erprobung der neuen Recht-
schreibung nicht nur möglich ist, sondern auch den einzig sinnvollen Weg darstellt.
I. Defizite der Rechtschreibreform
Die erheblichen Defizite der Rechtschreibreform sind inzwischen in der öffentlichen Diskussi-
on hinlänglich belegt:
Durch frei erfundene Regeln, die der deutschen Sprache nicht gerecht werden, vor allem zur
Getrennt- und Zusammenschreibung, wird ein beträchtlicher Teil des bestehenden Wort-
schatzes eliminiert.
Beispiele nicht mehr existierender Wörter:
alleinstehend, allgemeinbildend, aufwärtsgehen, auseinandersetzen, bekanntmachen, bewußtmachen,
dahinterkommen, fallenlassen, fertigbringen, fertigstellen; hängenbleiben, Handvoll, kennenlernen, laufen-

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lassen, naheliegend, nahestehend, nebeneinandersitzen, nichtssagend, offenbleiben, richtigstellen, schiefgehen,
schwerfallen, sitzenbleiben, sogenannt, stehenlassen.
Die reformierte Groß- und Kleinschreibung ist in sich inkonsequent und widersprüchlich.
Beispiele:
Der letzte Wille (auch im Sinn der letztwilligen Verfügung), aber: das Letzte Gericht; Pleite gehen, aber: pleite
sein; recht machen, aber: Recht bekommen.
Die neue Rechtschreibung verstößt gegen grundlegende Regeln der Grammatik und Seman-
tik. Sie verlangt damit falsche Schreibweisen.
Beispiele:
Es tut mir sehr Leid; er hat Recht; es tut Not; im Übrigen; des Öfteren; des Weiteren; heute Morgen; gestern
Abend.
Die reformierte Rechtschreibung mißachtet die Phonetik. Neue Schreibweisen verstoßen
gegen die natürliche Betonung und suggerieren eine falsche Aussprache.
Beispiele:
mithilfe, gesprochen aber: mit Hilfe; zurzeit, gesprochen aber: zur Zeit.
Das Reformwerk erschwert u.a. durch eigenwillige Regeln der Silbentrennung die Lesbarkeit
von Texten.
Beispiele:
Tee-nager, Seee-lefant, Obst-ruktion, Etatü-berschreitung, I-mage, vol-lenden, beo-bachten, vere-helichen,
Preise-lastizität, Pressea-gentur, alla-bendlich, durcha-ckern, Hause-cke.
Die neuen Kommaregeln erschweren das Erfassen selbst kürzerer Satzpassagen. Die für das
Deutsche typischen komplexen Satzgefüge werden oft undurchschaubar.
Beispiele:
Er ging gestern von allen wütend beschimpft zur Polizei.
Er schwört vor dem Gerichtshof die volle Wahrheit gesagt zu haben.
Bei zusammengesetzten Wörtern werden die Binnengrenzen durch die Neuschreibung ver-
dunkelt. Die Wortfuge ist nur schwer zu erkennen.
Beispiele:
Flussschifffahrt, Prozessserie, Nachlasssache, Verschlusssache, Schlosserkundung, Schlammmassen,
Messergebnis, Missstimmung.
Willkürlich abgeänderte, pseudoetymologisch abgeleitete und damit der ursprünglichen Be-
deutung nicht mehr entsprechende Schreibweisen führen zur Verunsicherung und Verwir-
rung von Schreiber und Leser. In manchen Fällen lassen sich verschiedene Bedeutungen gar
nicht mehr voneinander unterscheiden.

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Beispiele:
schnäuzen wegen Schnauze; verbläuen wegen blau; Gämse wegen Gams, aber Eltern trotz alt; Tollpatsch
wegen toll; belämmert wegen Lamm; gräulich wegen Grauen (ebenso wie gräulich von grau); Rauheit wegen
rau, aber Rohheit und Jähheit, dann jedoch: Hoheit.
Bei zusammengesetzten Partizipien bietet die reformierte Rechtschreibung eine totale Re-
gellosigkeit.
Beispiele:
Not leidend (Bevölkerung), aber: notleidend (Kredit); Heil bringend und heilbringend, aber nur: Unheil brin-
gend; Musik liebend und musikliebend, aber nur: tierliebend; Kosten sparend und kostensparend, aber nur:
kostendeckend.
Sachlich nicht begründete Schreibvarianten erzwingen ein häufiges Nachschlagen in den
(voneinander abweichenden und sich ständig verändernden) Wörterbüchern.
Beispiele:
Alptraum und Albtraum
Spaghetti und Spagetti
hoch begabt und hochbegabt (gleiche Bedeutung)
hochgesteckt (Haar) und hoch gesteckt (Ziel)
hochkonzentriert (Schüler) und hoch konzentriert (Säure)
hochgestellt (Zahl) und hoch gestellt (Persönlichkeit)
selbständig und selbstständig
imstande sein und im Stande sein
hierzulande und hier zu Lande
aufwendig und aufwändig
infrage stellen und in Frage stellen
wohl erzogen und wohlerzogen (gleiche Bedeutung)
Eine Kuriosität: das In-Kraft-Treten, aber: die Inkraftsetzung
Das neue Regelwerk ist wegen seiner unklaren Abfassung, seiner unterschiedlichen Ausle-
gungsmöglichkeiten und seiner immanenten Widersprüche wesentlich schwerer zu erlernen
und zu lehren als die traditionelle Rechtschreibung.
Selbst die vielgepriesene neue ss-Schreibung hat nachweislich zu einer deutlich erhöhten
Fehleranfälligkeit geführt.
Beispiele für häufig gemachte Fehler:
Strasse (statt Straße), Busse (statt Buße), Grüsse (statt Grüße), Schliessfach (statt Schließfach), ausserdem (statt
außerdem); er weiss (statt er weiß); sie heisst (statt sie heißt).
Die Neuregelung hat auch negative Auswirkungen auf das Erlernen wichtiger Fremdspra-
chen, insbesondere des Englischen und Französischen.
Beispiele:

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Orthografie (auch Orthographie)
englisch: orthography
französisch: orthographe
essenziell (auch essentiell)
englisch: essential
französisch: essentiel, le
Potenzial (auch Potential)
englisch: potential
französisch: potentiel
Katarr (auch Katarrh)
englisch: catarrh
französisch: catarrhe
Panter (auch Panther)
englisch: panther
französisch: panthère
Fassette (auch Facette)
englisch: facet
französisch: facette
Kommunikee (auch: Kommuniqué)
englisch: communiqué
französisch: communiqué
Aufgrund der Ungereimtheiten wird das neue Regelwerk praktisch von niemandem be-
herrscht. Nicht einmal amtlich verkündete Gesetzestexte sind fehlerfrei in neuer Recht-
schreibung abgefaßt. Die Fehlerhäufigkeit in den öffentlichen Publikationsorganen hat er-
heblich zugenommen. Überhaupt existieren die unterschiedlichsten Schreibweisen. Dies gilt
nicht nur für die im Handel erhältlichen Lexika, die ihrerseits von Auflage zu Auflage we-
sentlich voneinander abweichen, sondern auch für die Hausorthographien von Zeitungs-,
Zeitschriften- und Buchverlagen sowie von Firmen.
Die gravierenden Mängel der sog. Rechtschreibreform zerstören die Einheitlichkeit der
deutschen Schriftsprache, beeinträchtigen deren Aussagekraft und Ausdrucksvielfalt und
gefährden damit in hohem Maße die Stellung des Deutschen im Ausland.
II. Mögliche Rückkehr zur bewährten Rechtschreibung
Die Rückkehr zur bewährten Rechtschreibung ist nicht nur möglich, sondern die allein sinn-
volle Alternative zu den mit dem neuen Regelwerk verbundenen Problemen. Dies ergibt sich
bereits aus folgenden Überlegungen:
Die Rechtschreibreform ist lediglich ein Modellversuch, der nach seinem eigenen Selbstver-
ständnis als Formelkompromiß der Überprüfung und Erprobung bedarf und daher im Fall
der Nichtbewährung auch wieder aufgegeben werden kann.
Die neuen Regeln werden vom überwiegenden Teil der Sprachgemeinschaft nicht akzeptiert
und angewandt. Vielmehr wird weiterhin in bewährter Rechtschreibung geschrieben.
Die tradierte Rechtschreibung wird praktisch von der gesamten Sprachgemeinschaft be-
herrscht, selbst von jenen Personengruppen, die sich inzwischen unter dem Zwang der Ver-
hältnisse darum bemühen, das neue Regelwerk anzuwenden. Bei einer Umstellung wird ein-
fach wieder das Rechtschreibprogramm geändert.
Soweit die Neuregelung an den Schulen gelehrt wird, ist eine Rückkehr zur bewährten
Rechtschreibung ebenfalls ohne wirkliche Probleme möglich, weil in den ersten vier Schul-
jahren nur sehr wenige Wörter (bis maximal vierzig) vom neuen Regelwerk betroffen sind.
Schüler höherer Jahrgänge verwenden ohnehin noch häufig die bewährte Rechtschreibung.

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Die im Unterricht behandelten literarischen Werke sind nahezu ausnahmslos in traditionel-
ler Rechtschreibung gehalten. Anfangsschwierigkeiten lassen sich durch angemessene Über-
gangsfristen bereinigen. Ein Chaos ist dabei ausgeschlossen. Damit entfällt das Hauptargu-
ment für die Fortsetzung des Reformprojekts.
Eine sprachwissenschaftlich ohnehin zum Scheitern verurteilte Reform der Reform würde
von allen Beteiligten ein erneutes Umlernen und eine Umstellung sämtlicher Druckwerke er-
fordern. Sie ist schon deshalb nicht praktikabel. Überdies ist nach den bisherigen Erfahrun-
gen mit der Rechtschreibreform nicht damit zu rechnen, daß ein schrittweiser Rückbau der
Reform geeignet wäre, eine allgemein akzeptierte Rechtschreibung durchzusetzen.
Eventuell bestehender Reformbedarf läßt sich nachvollziehbar lediglich auf der Grundlage
der tradierten Rechtschreibung als dem der reformierten Schreibweise deutlich überlegenen
Regelwerk ermitteln und auf der Grundlage der faktischen Handhabung durch die Sprach-
gemeinschaft umsetzen. Einer Bevormundung durch eingesetzte Kommissionen bedarf es
dazu nicht.
III. Entscheidung durch die Parlamente
Die Entscheidung über die Rückkehr zur tradierten Rechtschreibung treffen sinnvollerweise die
zuständigen Parlamente, da die Exekutive wegen ihrer Vorbefassung mit dem Reformwerk dazu
nicht mehr geeignet erscheint.
Hinzu kommt, daß die für weite Teile der Sprachgemeinschaft überraschende Einführung des
Reformwerks bei vielen Betroffenen den Eindruck der demokratisch nicht legitimierten Bevor-
mundung durch die Exekutive hervorgerufen hat. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat
zwar im Hinblick darauf, daß das neue Regelwerk grundsätzlich keine rechtlichen Wirkungen
entfaltet, einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip nicht angenommen. Dies ändert politisch
aber nichts an dem Umstand, daß die Aktivitäten der Kultusverwaltungen dem Vertrauen in die
demokratisch legitimierte Staatsgewalt erheblichen Schaden zugefügt haben.
Aus Verantwortung für die deutsche Rechtschreibung, die deutsche Sprache und deren Bedeu-
tung im internationalen Bereich fordern wir daher in Übereinstimmung mit den deutschen und
ausländischen Schriftstellern, den deutschen Akademien der Wissenschaften und der Schönen
Künste sowie den Sprach- und Literaturwissenschaftlern an in- und ausländischen Universitä-
ten eindringlich, umgehend wie beantragt zu entscheiden.
Professor Dr. Heinz-Dieter Assmann
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Professor Dr. Christian Berger
Universität Leipzig
Professor Dr. Dieter Blumenwitz
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

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Professor Dr. Winfried Brohm
Universität Konstanz
Professor Dr. Christian Calliess, M.A.E.S., LL.M. Eur
Georg-August-Universität Göttingen
Professor Dr. Dr. h.c. mult. Claus-Wilhelm Canaris
Ludwig-Maximilians-Universität München
Professor Dr. Wolfgang Däubler
Universität Bremen
Professor Dr. Steffen Detterbeck
Philipps-Universität Marburg/Lahn
Professor Dr. Ulrich Eisenhardt
Fernuniversität Hagen
Professor Dr. Hans Forkel
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Professor Dr. Gilbert Gornig
Philipps-Universität Marburg/Lahn
Professor Dr. Georgios Gounalakis
Philipps-Universität Marburg/Lahn
Professor Dr. Reto Hilty
Max-Planck-Institut für ausl. u. intern.
Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht München
Universität Zürich
Professor Dr. Martin Ibler
Universität Konstanz
Professor Dr. Dr. h.c. Othmar Jauernig
Universität Heidelberg
Professor Dr. Abbo Junker
Georg-Albrechts-Universität Göttingen
Professor Dr. Dr. h.c. Gerhard Kegel
Universität zu Köln
Professor Dr. Bernd-Rüdiger Kern
Universität Leipzig

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Professorin Dr. Eva-Maria Kieninger
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Professor Dr. Winfried Kluth
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Professor Dr. Rolf Knütel
Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn
Professor Dr. Helmuth Köhler
Ludwig-Maximilians-Universität München
Professor Dr. Stephan Korioth
Ludwig-Maximilians-Universität München
Professor Dr. Jan Kropholler
Max-Planck-Institut
Universität Hamburg
Professor Dr. Kurt Kuchinke
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Professor Dr. Stefan Lorenz
Ludwig-Maximilians-Universität München
Professor Dr. Heinz-Peter Mansel
Universität zu Köln
Professor Dr. Hartmut Maurer
Universität Konstanz
Professor Dr. Stefan Muckel
Universität zu Köln
Professor Dr. Joachim Münch
Georg-Albrechts-Universität Göttingen
Professor Dr. Dr. h.c.Thomas Oppermann
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Professor Dr. Eckhard Pache
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Professor Dr. Manfred Rehbinder
Universität Zürich

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Professor Dr. Oliver Remien
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Professor Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin
Ludwig-Maximilians-Universität München
Professor Dr. Bernd Rüthers
Universität Konstanz
Professor Dr. Matthias Ruffert
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Professor Dr. Hans Schlosser
Universität Augsburg
Professor Dr. Reiner Schmidt
Universität Augsburg
Professor Dr. Helge Sodan
Freie Universität Berlin
Professorin Dr. Astrid Stadler
Universität Konstanz
Professor Dr. Olaf Sosnitza
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Professor Dr. Gerald Spindler
Georg-Albrechts-Universität Göttingen
Professor Dr. Dres. h.c. Klaus Stern
Universität zu Köln
Professor Dr. Rolf Stürner
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Professor Dr. Arndt Teichmann
Universität Mainz
Professor Dr. Andreas Voßkuhle
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg/Brsg.
Professor Dr. Heinrich de Wall
Universität Erlangen-Nürnberg
Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth
Lektoratsleiter in München

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Professor Dr. Herbert Wiedemann
Universität zu Köln
Professor Dr. Dietmar Willoweit
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Professor Dr. Manfred Wolf
Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt/Main
Professor Dr. Thomas Würtenberger
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg/Brsg.
Professor Dr. Jan Ziekow
Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer